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   BAG, 24.11.1993 - 10 AZR 311/93   

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https://dejure.org/1993,912
BAG, 24.11.1993 - 10 AZR 311/93 (https://dejure.org/1993,912)
BAG, Entscheidung vom 24.11.1993 - 10 AZR 311/93 (https://dejure.org/1993,912)
BAG, Entscheidung vom 24. November 1993 - 10 AZR 311/93 (https://dejure.org/1993,912)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 75, § 112
    Sozialplanabfindung bei Aufhebungsvertrag

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 75, § 112
    Sozialplan: Zulässigkeit eines pauschalen Abschlags bei der Abfindung für Arbeitnehmer, die aufgrund einer geplanten, aber noch nicht feststehenden Betriebsänderung ausscheiden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsvereinbarung - Sozialplan - Personalabbau - Abfindung - Betriebsstillegung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1994, 904
  • NZA 1994, 716
  • BB 1994, 723
  • DB 1994, 1043
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 80/90

    Teilunwirksamkeit eines Sozialplans

    Auszug aus BAG, 24.11.1993 - 10 AZR 311/93
    Dabei ist der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz der wichtigste Unterfall dieser Behandlung der Arbeitnehmer nach Recht und Billigkeit (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; vgl. BAG Urteil vom 15. Januar 1991 - 1 AZR 80/90 - AP Nr. 57 zu § 112 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 11. August 1993 - 10 AZR 558/92 zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 28.10.1992 - 10 AZR 129/92

    Sozialplanabfindung für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 24.11.1993 - 10 AZR 311/93
    Eine Differenzierung ist dann sachfremd, wenn es für die unterschiedliche Behandlung keine billigenswerten Gründe gibt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; vgl. BAG Urteil vom 28. Oktober 1992 - 10 AZR 129/92 - AP Nr. 66 zu § 112 BetrVG 1972, m.w.N.).
  • BAG, 11.08.1993 - 10 AZR 558/92

    Sozialplanabfindung bei Eigenkündigung

    Auszug aus BAG, 24.11.1993 - 10 AZR 311/93
    Dabei ist der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz der wichtigste Unterfall dieser Behandlung der Arbeitnehmer nach Recht und Billigkeit (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; vgl. BAG Urteil vom 15. Januar 1991 - 1 AZR 80/90 - AP Nr. 57 zu § 112 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 11. August 1993 - 10 AZR 558/92 zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 23/87

    Einigungsstellenbeschluß über Sozialplan

    Auszug aus BAG, 24.11.1993 - 10 AZR 311/93
    Grundsätzlich haben die Betriebspartner beim Abschluß eines Sozialplanes einen weiten Ermessensspielraum, ob und wie sie die Nachteile einer Betriebsänderung ausgleichen oder mildern wollen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; vgl. BAG Beschluß vom 28. September 1988 - 1 ABR 23/87 - AP Nr. 47 zu § 112 BetrVG 1972, m.w.N.).
  • BAG, 23.04.1985 - 1 ABR 3/81

    Wirksamkeit eines Sozialplanes

    Auszug aus BAG, 24.11.1993 - 10 AZR 311/93
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß in Sozialplänen die Leistungen zum Ausgleich oder zur Milderung entstandener Nachteile pauschaliert werden dürfen, sofern entweder auf bereits tatsächlich entstandene Nachteile abgestellt oder nach typischerweise zu erwartenden Nachteilen differenziert wird (BAG Beschluß vom 23. April 1985, BAGE 48, 294 = AP Nr. 26 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 05.10.2000 - 1 AZR 48/00

    Änderung eines Sozialplans - Restmandat des Betriebsrats

    Die Betriebspartner müssen sich am Zweck der Sozialplanleistungen ausrichten, der darin besteht, mit einem begrenzten Volumen möglichst allen von der Entlassung betroffenen Arbeitnehmern eine verteilungsgerechte Überbrückungshilfe bis zu einem ungewissen neuen Arbeitsverhältnis oder bis zum Bezug von Altersrente zu ermöglichen; mangels Vorhersehbarkeit der später tatsächlich eintretenden Nachteile ist dabei eine Pauschalierung zulässig (BAG 23. August 1988 - 1 AZR 284/87 - BAGE 59, 255, zu III 3 a der Gründe; 24. November 1993 - 10 AZR 311/93 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 72 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 71, zu II 2 b der Gründe).
  • LAG Hamm, 03.12.1996 - 6 Sa 638/92

    Aufhebungsvertrag: Abfindung - Sozialplan

    Der mit der stichtagsbezogenen Differenzierungsklausel verbundene eingeschränkte Nachteilsausgleich sei nicht unbillig, wie das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 24.11.1993 in dem Parallelverfahren 10 AZR 311/93 entschieden habe.

    Unabhängig davon, daß der Sachverhalt, über den das BAG am 24.11.1993 in dem Rechtsstreit 10 AZR 311/93 befunden habe, nicht mit der vorliegenden Fallgestaltung übereinstimme, bestünden auch grundsätzliche Bedenken gegen die getroffene Entscheidung.

    In der Parallelsache J., über die das Bundesarbeitsgericht unter dem Aktenzeichen 10 AZR 311/93 am 24.11.1993 entschieden hat - AP Nr. 72 zu § 112 BetrVG 1972-; hat der 10. Senat die Erwägungen der Betriebspartner toleriert.

  • BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 606/93

    Sozialplanabfindung - Bemessung nach der Betriebszugehörigkeit

    Eine Differenzierung ist daher sachfremd, wenn es für die unterschiedliche Behandlung keine billigenswerten Gründe gibt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; vgl. Urteil vom 24. November 1993 - 10 AZR 311/93 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, m.w.N.).
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